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Liederbuch

In der frühen Neuzeit wurden Lieder – wie andere Kompositionen auch – von ihren Urhebern namentlich gekennzeichnet und einzeln (bzw. kleinen Serien) veröffentlicht. Erst beim Übergang des Liedes von dieser individuellen Kunst-Produktion (Dichtung, Komposition) in das Metier der gesammelten Bildung wurde dann das Liederbuch erfunden.
Der Eintrag eines Liedes in ein Liederbuch übte oft maßgeblichen Einfluss auf seine Gestalt, Erscheinungsform und Wandlungsfähigkeit aus. Manches Lied wurde in einer zufälligen Variante fixiert oder in einem beliebigen Kontext kanonisiert. So erhielt es eine Art Werkcharakter, selbst wenn seine Urfassung und Autoren dabei in den Hintergrund traten.
Liederbücher wurden in ihrer Entwicklung wechselnden Verwendungszwecken und Zielgruppen zugedacht, etwa dem individuellen Gebrauch in der Hausmusik, der Musiklehre in der Ausbildung, dem vereinsmäßigen Gesang im Männerchor, der allgemeinen Bildung des Bürgertums (Volkslied), der kollektiven Aktivität in der Gruppe bzw. Familie oder dem Unterricht in der Schule.

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